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Bezirk Ried im Innkreis zur Ăbersicht
Mit den von der Bundesregierung am 10. MĂ€rz 2020 erlassenen Verordnungen und Anweisungen ergeben sich auch in unserem Feuerwehrbezirk eindeutige Handlungsempfehlungen fĂŒr die Feuerwehren. Die nachstehenden Informationen sind zudem mit der Bezirkshauptmannschaft Ried im Innkreis und dem Bezirksfeuerwehrarzt abgestimmt.
Die Bundesregierung spricht eine eindeutige Untersagung von Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen (in geschlossen RĂ€umen) bzw. 500 Personen (auĂerhalb von RĂ€umen) aus. Zudem gibt es eine klare Empfehlung hinsichtlich der EinschrĂ€nkung der sozialen Kontakte. Weitere Infos dazu in der Vorordnung vom 11. MĂ€rz 2020 der BH Ried im Innkreis.
Die Feuerwehr ist eine der wichtigsten Einsatzorganisation die zudem höchste Vorbildwirkung hat. Daher muÌssen auch wir alles tun â ohne Panik zu verbreiten â um unsere Einsatzbereitschaft aufrecht zu erhalten. Ein Komplettausfall einer oder mehrere Feuerwehren wegen Nichtbeachtung der notwendigen MaĂnahmen kann nicht unser Ziel sein und schadet auch unserem Ansehen. Es gilt die Ausbreitung zu verhindern bzw. einzuschrĂ€nken.
Daraus ergeben sich fuÌr den Dienstbetrieb in den Feuerwehren des Bezirkes Ried folgende Empfehlungen:
"Gemeinsamkeit ist unsere StĂ€rke. Versuchen wir durch diese vorausschauenden MaĂnahmen - wozu jeder Einzelne einen wesentlichen Beitrag dazu leisten kann - mit positivem Beispiel im Bezirk Ried voranzugehen", so Bezirks-Feuerwehrkommandant JĂŒrgen Hell und ersucht zugleich um VerstĂ€ndnis und fĂŒgt hinzu: "Wir entsprechen mit den Anweisungen und Empfehlungen den bundesweit guÌltigen Vorgaben. Es ist und bleibt unser Ziel, alle MaĂnahmen mit der notwendigen Besonnenheit und ohne Panik umzusetzen und zu erfuÌllen."
Diese Dienstanweisung tritt per 11. MĂ€rz 2020 bis auf Widerruf in Kraft!